Mietwerkstatt


Sie suchen eine Hebebühne und ausreichend Platz um die Reparatur Ihres Autos zu erledigen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir bieten Ihnen in unserer Mietwerkstatt die Gelegenheit dazu.

Bei Anmietung einer Hebebühne wird die nachfolgende Allgemeine Mietbedingung vom Mieter akzeptiert.


Hebebühne mit Werkstattwagen (Standard)

1. Stunde wird voll abgerechnet, danach im 30 Minutentakt, Preis gilt pro Fahrzeug

12,00 € / Std.

 90,00 € Tageskarte

 


Hebebühne 3,5t mit Werkstattwagen (Standard)

1. Stunde wird voll abgerechnet, danach im 30 Minutentakt, Preis gilt pro Fahrzeug

  13,50 € / Std. 

103,50 € Tageskarte

 


Spezialwerkzeuge, nicht aufgeführte auf Anfrage

 

 

Motordiagnose/Fehlerspeicher auslesen   1 Fahrzeug pauschal                              20,00 €                                        
Werkstattpresse 25t                                        1 Nutzung                                                    8,00 €   

Federspanner                                                   1 Nutzung                                                   5,50 €      

Getriebeheber                                                   1 Nutzung                                                    4,50 €

Motorbrücke                                                     1 Nutzung                                                   4,00 €

Bremsflüssigkeitswechsel                              Gerätenutzung                                            5,50 € 

Bremskolben-Rückstellwerkzeug                 1 Nutzung                                                   4,50 €

Bremsenreiniger                                                1 Nutzung                                                   1,50 €

Staubsauger                                                      1 Nutzung                                                   2,00 €                        

Kleinwerkzeug                                                   pauschal                                nach Vereinbarung

Abfallentsorgung                                             pauschal                                                      2,00 €



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Reifendienst Mettenhof – Allgemeine Mietbedingungen

1. Die Firma Reifendienst Mettenhof, Inhaber Erkan Erken, Stockholmstr.10 in 24109 Kiel nachfolgend kurz “Vermieter” genannt, stellt dem Mieter Hebebühne, Werkzeug und Maschinen gegen eine Mietgebühr zur Verfügung. Mit Unterschrift des Mietvertrages oder Zustimmung eines mündlichen Vertrages erkennt der Mieter diese AGB´s ausnahmslos an.

2. Die Vermietung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen, auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Mieters.

3. Das Betreten der Werkstatt geschieht auf eigene Gefahr, ganz gleich von wem und aus welchem Grund die Werkstatt betreten wird!

4. Für ausreichenden Arbeitsschutz, sowie Arbeitsschutzkleidung ist der Mieter eigenverantwortlich!

5. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach dem gesetzlichen Brandschutz und den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu richten!

6. Ausgetretene Flüssigkeiten sind unverzüglich aufzunehmen.

7. Der Vermieter haftet nicht für Reparaturen, die durch den Mieter ausgeführt wurden. Diese führt der Mieter in Eigenverantwortung durch.

8. Der Mieter kommt für alle durch Ihn entstandenen Schäden auf.

9. Entstandene Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

10. Beschädigtes Eigentum, Werkzeug oder Einrichtung hat der Mieter dem Vermieter in vollem Umfang zum Wiederbeschaffungswert inkl. Montage, zu ersetzen.

11. Mit dem Eigentum des Vermieters ist sorgfältig umzugehen.

12. Arbeitsplatz und Werkzeuge sind in einwandfreiem Zustand, gereinigt zurückzugeben. Der Vermieter behält sich das Recht der Forderung einer Reinigungsgebühr von 50,00 € vor.

13. Die geliehenen Werkzeuge sind ausnahmslos in der Halle zu nutzen.

14. Jeder Diebstahl oder versuchter Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und Hausverbot erteilt.

15. Das Eigentum des Vermieters ist keine Selbstbedienungsware!

16. Der Vermieter kann das Mietverhältnis jederzeit, ohne Angabe von Gründen, mit sofortiger Wirkung kündigen.

17. Der Rechnungsbetrag ist vor Verlassen der Werkstatt in voller Höhe BAR zu entrichten, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. Aus den Forderungen des Mietverhältnisses steht dem Vermieter ein erweitertes Pfandrecht zu. Der Vermieter beruft sich ggf. auf § 647BGB.

18. Unterbringung persönlicher Gegenstände des Mieters erfolgt auf eigenes Risiko.

19. Eventuell mündliche Hilfestellungen durch den Vermieter oder dessen Angestellten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gleichwohl aber unverbindlich!

20. Sollte auf Grund einer Fehlaussage ein Schaden an Mensch, Tier oder Gegenstand entstehen, kann der Vermieter oder seine Angestellten nicht haftbar gemacht werden. Dieses erkennt der Mieter ausnahmslos an!

21. Hat der Vermieter in seinem Verantwortungsbereich begründetem Schaden aufzukommen, haftet er nur im Falle groben Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.

22. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden.

23. Der Vermieter kann in sachkundiger Beratung von Werkzeugen und Maschinen tätig werden. Einen Anspruch auf eine Beratung der Zulässigkeit oder Ausführung der geplanten Reparatur hat der Mieter nicht.

24. Nimmt der Mieter bauartliche Veränderungen, die der StVZO widersprechen, an seinem Fahrzeug vor, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.

25. Der Gerichtstand ist und bleibt ausnahmslos der Erfüllungsort des Geschäftssitz des Vermieters. Auch wenn der Mieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist!

26. Sollte eine der obigen Positionen dem Deutschen Recht nicht entsprechen, so bleiben die anderen Positionen davon unberührt!

27. Der Vermieter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.Es gelten die jeweils aktuellen AGB´s

 

Haftungsausschluss: Für die von dem Mieter ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug übernimmt der Vermieter weder eine Garantie noch sonstige Haftungsansprüche. Das gleiche gilt auch für selbst mitgebrachte Ersatzteile, Betriebsstoffe u.s.w. Das Arbeiten an den Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr ohne rechtliche Ansprüche an den Vermieter, die bei Unfällen oder Beschädigungen jeglicher Art entstehen können. Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser AGB können rechtliche Schritte gegen die jeweiligen Person(en) eingeleitet werden.

 

Stand: Februar 2017